Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Paolo Mengozzi äußerste am Donnerstag seine Meinung zur juristischen Diskussion über Deutschlands Sportwettenmonopol.
Mengozzi gab in den Fällen Markus Stoss und Carmen Media Group zu, dass das "online Spielen keine Grenzen kenne" und aufgrund der neuen Technologien
komplizierte, rechtliche Fragen entstanden seien. Er fügte hinzu, dass die uneinheitlichen Gesetzgebungen der verschiedenen EU Staaten den EU Richtern
Kopfzerbrechen bereiteten.
Weiter sagte er, dass die Monopolinhaber nicht unbegrenzt ihre Glücksspiele anpreisen können und dass sie nicht dazu hinzugezogen werden können, die staatlichen Einnahmen zu erhöhen.
Bezüglich des deutschen Sportwettenmonopols Oddset sagte Mengozzi, dass das deutsche Nationalgericht dafür verantwortlich sei, zu prüfen, ob dieses Monopol die oben genannten Kriterien erfülle.
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht entschied im Mai 2006, dass die
Werbekampagne von Oddset drauf ausgerichtet sei, öffentliches Steueraufkommen zu erwirtschaften.
Sigrid Ligné, Generalsekretär der europäischen Spiel- und Wettvereinigung sagte im Anschluss zu den Kommentaren des Generalanwaltes: "Es besteht eine Kundennachfrage nach online Spielen in Deutschland. Die Sportgemeinschaft verliert dadurch, dass sie nicht mit der europäischen Spielindustrie mithalten darf. Andere EU Staaten stellen sich der Realität, erkennen das online Spielen als eine beliebte Freizeitaktivität an und begannen damit, diesen Sektor zu regulieren. EGBA fordert die deutschen Behörden dazu auf, diesem Beispiel nachzukommen."
Ein genauer Zeitpunkt zum Fällen eines Urteiles durch den Europäischen Gerichtshof muss jedoch noch gefunden werden.